Urteil: WhatsApp auf dem Handy – bitte zum Wohle der Kinder deinstallieren!!

Redaktion Recht

Die Eltern zweier Töchter (10 und 15 Jahre) müssen sich vor dem Amtsgericht Herford (AG Bad Hersfeld, Beschluss vom 22.07.2016 – AZ.: F 361/16 EASO) verantworten. Der Vorwurf – Gefährdung des Kindeswohls durch die unbeaufsichtigte Nutzung der internetbasierten Messenger-App WhatsApp.

Printausgabe tv diskurs: 20. Jg., 4/2016 (Ausgabe 78), S. 96-97

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