Die Menschenwürde als Zielvorstellung

Ethik aus der Perspektive unserer Verfassung

Joachim von Gottberg im Gespräch mit Peter Dabrock

Der Begriff „Menschenwürde“ hat inzwischen Einzug in verschiedene Verfassungen demokratischer Staaten gehalten und wurde 1948 in der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen als universeller Rechtsanspruch konkretisiert. Doch sind die Rassentrennung in den USA und die Apartheid in Südafrika Beispiele dafür, dass die Menschenwürde offenbar nicht überall und immer gilt. Der Nationalsozialismus etwa hat sie schlicht außer Kraft gesetzt. Um die Wiederholung eines solchen Unrechtssystems zu verhindern, stellt unser Grundgesetz die Achtung und den Schutz der Menschenwürde in Art. 1 allen weiteren Rechten und Pflichten voran. Was bedeutet dies für die gesellschaftliche Realität und die ethische Diskussion? tv diskurs 71 sprach mit dem Theologen und Philosophen Dr. Peter Dabrock, Professor für Systematische Theologie (Ethik) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates.

Printausgabe tv diskurs: 19. Jg., 1/2015 (Ausgabe 71), S. 28-33

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