Zur Vorrätighaltung jugendgefährdender Schriften

Redaktion Recht

BayObLG, Beschluss vom 3.12.1999:

Den Geschäftsführer einer Verlagsgesellschaft trifft hinsichtlich des Vorrätighaltens jugendgefährdender Schriften eine eigene Prüfungspflicht. Kann er diese Pflicht nicht persönlich erfüllen, so darf er diese Aufgabe an zuverlässige Mitarbeiter übertragen, ist dann aber gehalten, durch entsprechende Weisungen sicherzustellen, dass nur im Sinne des Jugendschutzes unbedenkliche Waren zur Auslieferung vorgesehen werden, und muss die Einhaltung zumindest stichprobenartig überprüfen.

Printausgabe tv diskurs: 5. Jg., 2/2001 (Ausgabe 16), S. 95-96

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