Heribert Schumann
Das deutsche Jugendmedienschutzrecht ist ein stark zersplittertes Rechtsgebiet. Bundesrechtliche Regelungen finden sich u.a. im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte und im Gesetz zum Schutze der Jugend. Landesrechtliche Regelungen u.a. im Rundfunkstaatsvertrag. Schon diese Unübersichtlichkeit stellt ein Manko dar. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass das Jugendmedienschutzrecht nach Ansicht des Autors an vier Punkten krankt:
- Überregulierung
- Wertungswidersprüchen
- Regulierungsdefiziten an entscheidenden Stellen
- Frage des Jugendmedienschutzes wird nicht als Rechtsfrage, sondern als solche gesellschaftlicher Akzeptanz gesehen
Printausgabe tv diskurs: 5. Jg., 1/2001 (Ausgabe 15), S. 87-91