Urteil: Beleidigende Äußerungen auf Facebook – Bemessung des Beschwerdewertes

Redaktion Recht

Nachdem sich zwei 10-Jährige in der Schule gestritten hatten, veröffentlichte die Mutter der beteiligten Schülerin einen Facebook-Beitrag, in dem sie den Mitschüler ihrer Tochter beleidigte. Der Mitschüler klagte. Nach mehreren gescheiterten Berufungen bezüglich der Bemessung des Beschwerdewertes urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 16.08.2016, Az.: VI ZB 17/16).

Printausgabe tv diskurs: 21. Jg., 2/2017 (Ausgabe 80), S. 98-98

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