Trailerwerbung und FSK-Freigaben

Redaktion Recht

OVG Hamburg, Beschluß vom 08.09. 1995 - OVG Bs III 103 / 95 - (Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1996, 337)

Unverschlüsselte Trailerwerbung für FSK 16er- bzw. -18er-Filme darf gemäß § 3 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag auch dann nur ab 22.00 bzw. 23.00 Uhr ausgestrahlt werden, wenn die beworbenen Filme verschlüsselt gesendet werden und zum Beispiel um 20.00 Uhr gezeigt werden dürfen.

Printausgabe tv diskurs: 1. Jg., 1/1997 (Ausgabe 1)

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