Subjektive Erwartungen mit konkreten Rechtsfolgen

Den Begriff „Jugendschutz“ versteht jeder, aber meistens anders

Joachim von Gottberg

In allen westlichen Demokratien garantieren die Verfassungen eine weitgehende Freiheit der Medien. Wie weit diese Freiheit durch gesetzliche Bestimmungen des Jugendschutzes eingeschränkt wird, hängt zum einen davon ab, ob eine vom Staat durchgeführte Vorzensur in der jeweiligen Verfassung erlaubt ist. Zum anderen fällt die Einschätzung, welche Wirkungsmacht die Medien im Hinblick auf Heranwachsende haben, in den Ländern sehr unterschiedlich aus. Das Verhältnis von Freiheit und Schutz wird selbst innerhalb des Kulturraums der europäischen Gemeinschaft sehr dynamisch und kontrovers diskutiert. Der vorliegende Beitrag will einen Überblick über verschiedene rechtliche und inhaltliche Zugänge zum Jugendschutz geben. Dabei wird deutlich, wie stark die gesellschaftlichen Erwartungen daran von Zeitströmungen und kulturellen Unterschieden abhängig sind.

Printausgabe tv diskurs: 15. Jg., 1/2011 (Ausgabe 55), S. 16-23

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