Panorama 2/2020

Vollständiger Beitrag als:

Medienstaatsvertrag (MStV): Verbot von Werbung für Pornografie geplant

Anfang Dezember 2019 haben die Ministerpräsidenten der Länder dem Entwurf für einen Medienstaatsvertrag zugestimmt, welcher voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten soll und den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ersetzen wird. Bei den Stellungnahmen im Sommer 2019 war heise.de zufolge noch nicht bekannt, dass das umstrittene „Pornowerbeverbot“ wieder aufgegriffen werden soll. Durch dieses werden einfach pornografische Inhalte indizierten Inhalten gleichgestellt und dürfen somit – auch in inhaltsneutraler Form – nur noch in geschlossenen Benutzergruppen, nach Prüfung der Volljährigkeit der Nutzer durch ein anerkanntes Altersverifikationssystem, beworben werden. Derzeit wird der Medienstaatsvertrag von der EU-Kommission auf Vereinbarkeit mit EU-Vorgaben geprüft. Durch den MStV wird die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Reguliert werden künftig nicht mehr nur Rundfunkanbieter, sondern auch Medienintermediäre und Plattformen.

Quellen:

Krempl, S.: Jugendmedienschutz: Länder machen ernst mit Pornowerbeverbot. In: Heise Online, 26.02.2020. Abrufbar unter: https://www.heise.de (letzter Zugriff: 05.03.2020)

vn/MK: EU-Prüfung des geplanten Medienstaatsvertrags gestartet. In: Medienkorrespondenz, 24.02.2020. Abrufbar unter: https://www.medienkorrespondenz.de (letzter Zugriff: 06.03.2020)
 



BPjM: Onlinepranger sind jugendgefährdend

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat ihre Spruchpraxis dahin gehend erweitert, dass sogenannten Onlineprangern eine jugendgefährdende Wirkung zugesprochen wird. Indiziert wurden zwei Angebote: eines mit einer Liste von Menschen jüdischen Glaubens und Menschen, die sich für eine tolerante Gesellschaft einsetzen, und eines mit personenbezogenen Daten von Menschen, die sich angeblich für eine „Islamisierung“ einsetzen. Die BPjM spricht den fraglichen Webseiten eine verrohende Wirkung auf Kinder und Jugendliche zu, da durch diese Angebote die „im Rahmen des gesellschaftlichen Zusammenlebens gezogenen Grenzen der Rücksichtnahme und der Achtung anderer Individuen, die in dem Außerachtlassen angemessener Mittel in der zwischenmenschlichen Auseinandersetzung sowie dem Verzicht auf jedwede mitmenschliche Solidarität ihren Ausdruck findet“, massiv verletzt würden. Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung der BPjM: „Die Inhalte dieser Angebote zielen darauf ab, Menschen allein auf der Grundlage ihrer Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft als verachtenswert darzustellen und politisch Andersdenkende zu diffamieren.“ Darüber hinaus seien die fraglichen Angebote diskriminierend und würden den Nationalsozialismus verharmlosen.

Quelle:

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM): Erweiterung der Spruchpraxis bei der Bewertung von „online-Prangern“. In: BPjM, 13.02.2020. Abrufbar unter: https://www.bundespruefstelle.de ( letzter Zugriff: 19.03.2020)
 



Freiwillige Selbstkontrolle: Facebook schafft sich eine eigene unabhängige Aufsicht

Mark Zuckerberg, der Gründer von Facebook, hatte bereits 2018 angekündigt, ein unabhängiges Gremium schaffen und finanzieren zu wollen, um die vielfach kritisierte und bislang weitgehend im Verborgenen stattfindende Content-Moderation transparenter zu gestalten. Die Löschung potenziell problematischer Posts soll so zumindest in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung einer öffentlichen Diskussion zugänglich gemacht werden. Das Oversight Board erhält von Facebook zunächst eine Anschubfinanzierung von 130 Mio. Dollar. Es soll international mit 40 vom Konzern unabhängigen Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Regionen und Fachgebieten besetzt werden. Eine erste Einschätzung von zur Prüfung eingereichten Inhalten soll in Panels von fünf Personen erfolgen und anschließend dem gesamten Board vorgelegt werden. Das Board kann eigene Richtlinien erarbeiten, unabhängig von Facebook nach außen kommunizieren und so öffentliche Diskussionen anstoßen. Nutzer können sich bei einer aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigten Löschung von Inhalten an das Board wenden. Ebenso kann Facebook selbst das Gremium anrufen, um eine fachliche Einschätzung eines unabhängigen, plural besetzten Gremiums zum Umgang mit problematischen Inhalten zu erhalten. Ursprünglich war geplant, dass das Board sich auch mit Nutzerbeschwerden zu umstrittenen Inhalten befassen könnte (zu diesem Zeitpunkt war noch von einem „Obersten Gerichtshof“, den Facebook sich selbst geben wollte, die Rede). In diesem Punkt ist Zuckerberg jedoch zurückgerudert, das Oversight Board soll – zumindest zunächst – nicht die Löschung von Inhalten veranlassen können, sondern lediglich darüber entscheiden, ob bereits erfolgte Löschentscheidungen rechtmäßig waren oder nicht. Verwaltungschef des Oversight Boards wird Thomas Hughes. Er war bislang Geschäftsführer der britischen Menschenrechtsorganisation ARTICLE 19 und gilt als Experte für Fragen der Meinungsfreiheit im Internet.

Quellen:

Jarren, O.: Anspruchsvolles Konzept. Das Facebook Oversight Board ist eine Chance. In: epd medien, 8/2020, S. 3 – 4

pbe/dpa: Oversight Board. Facebooks „oberstes Gericht“ startet mit beschränkten Befugnissen. In: Der Spiegel, 29.01.2020. Abrufbar unter: https://www.spiegel.de (letzter Zugriff: 13.03.2020)

Beuth, P.: Oversight Board. So soll Facebooks oberster Gerichtshof arbeiten. In: Der Spiegel, 27.06.2019. Abrufbar unter: https://www.spiegel.de (letzter Zugriff: 13.03.2020)

Brandom, R.: Facebook expects to launch oversight board this summer. Board members will be named ‚in the coming months‘. In: The Verge, 28.01.2020. Abrufbar unter: https://www.theverge.com (letzter Zugriff: 13.03.2020)