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Die deutschen Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz verhindern die Produktion von Filmen mit Kindern

Tilmann P. Gangloff

In Deutschland schreibt die Gesetzgebung vor, dass Kinder pro Tag nur drei Stunden und pro Jahr nur 30 Tage für eine Produktion für Film und Fernsehen beschäftigt werden dürfen. Das hat zur Folge, dass es in Deutschland Film- Fernsehproduktionen speziell für Kinder kaum noch gibt. Tilmann P. stellt das problematische Verhältnis zwischen Filmproduktion und Jugendarbeitsschutz dar.

Printausgabe tv diskurs: 3. Jg., 2/1999 (Ausgabe 8), S. 91-92

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