Neue Regelungen in Österreich

Bundesfilmkommission erhält Zuständigkeit für das Fernsehen

Joachim von Gottberg im Gespräch mit Herbert Schwanda

In Deutschland wird die Vereinheitlichung des Jugendschutzes in den Bereichen Kino und Fernsehen seit einiger Zeit diskutiert, in Österreich wird sie ab dem 01. Juli 2001 eingeführt. Eine Medienkommission soll dann für den gesamten Medienmarkt zuständig sein – auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und später für neue Medien. Was den Jugendschutz betrifft, wird sie allerdings nur in grundsätzlichen Fragen tätig werden, die inhaltlichen Entscheidungen – für Kino wie für Fernsehen – wird die sogenannte Jugendmedienkommission treffen. tv diskurs sprach mit Dr. Herbert Schwanda, zur Zeit des Interviews Vorsitzender der österreichischen Bundesfilmkommission.

Printausgabe tv diskurs: 5. Jg., 3/2001 (Ausgabe 17), S. 4-9

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