Nacktfotos von Kindern

Blick auf die im „Edathy“-Reflex geführte Reformdiskussion

Marc Liesching

Im Nachgang der Causa „Edathy“ wurde vonseiten des Kinderschutzbundes und Vertretern der Politik eine Überprüfung des Straftatbestandes zur Kinderpornografie gefordert. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kündigte unter der Führung von Ministerin Schwesig eine Prüfung der Rechtslage im Hinblick auf etwaige Regelungslücken an. Der nachfolgende Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage dar und weist auf den seit 2003 nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) legalen Erwachsenenhandel mit Posendarstellungen Minderjähriger sowie auf die tendenziell liberale Rechtsprechung bei Medien mit subtiler Duldung sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen hin.

Printausgabe tv diskurs: 18. Jg., 2/2014 (Ausgabe 68), S. 114-116

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