Medienpolitik kompakt 03/2022

Anke Soergel

Anke Soergel ist Referentin für Jugendschutzrecht bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und verantwortet den Rechtsreport der tv diskurs.

Medienpolitische Meldungen im März und April 2022 u.a.: Hundewelpen statt Kriegsbilder. Wie Tiktok russische Nutzende abschirmt | DasMediensystem Ungarns | Welche Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte leisten die großen Onlineplattformen? | KiKo – die Kinderkommission hat sich konstituiert | Neues KI-Tool der Landesmedienanstalten
 

Online seit 02.05.2022: https://mediendiskurs.online/beitrag/medienpolitik-kompakt-032022-beitrag-772/

 

 

INTERNATIONAL  |  BUND  |  LÄNDER 
 



International

  • Hundewelpen statt Kriegsbilder. Wie umfangreich schirmt TikTok seine russischen Nutzenden ab? Norwegische Forschende starteten dazu einen Versuch mittels eigens programmierten Bots. Zwei fingierte Bots namens Alexei und Nykolai erhielten jeweils eine IP-Adresse aus einer russischen/ukrainischen Stadt. Es wurde deutlich: „kein Krieg im russischen TikTok-Feed“.
    > netzpolitik.org: Kein Krieg im russischen TikTok-Feed, 12.04.2022
  • Serbiens Mediensystem: Vorbild Ungarn. Thomas Brey schildert in diesem Beitrag, wie Serbiens Präsident Aleksandar Vučić seit Jahren die landeseigene Medienlandschaft kontrolliert; u.a. mit welchen Propagandamittel er Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker diffamiert.
    > uebermedien.de: Der Mann, der Serbiens Mediensystem ruiniert, 06.04.2022
  • Regulierung von Algorithmen. Die EU und die USA arbeiten derzeit an entsprechenden Gesetzesentwürfen. netzpolitik.org legt die Unterschiede zwischen dem amerikanischen Algorithmic Accountability Act und dem europäischen Artificial Intelligence Act (AIA) dar:
    > netzpolitik.org: Wie die EU und die USA Algorithmen regulieren wollen, 30.03.2022
  • Rossgram – das russische Instagram? Da die Social-Media-Dienste von Meta, Facebook und Instagram in Russland verboten sind, haben russische Entwickler mit Rossgram eine Alternative konzipiert. Das Layout und die Funktionsweise von Instagram wurden dabei übernommen. Anna Litvinenko, Medienforscherin/Freien Universität Berlin, vermutet hinter Rossgram einen kremltreuen Dienst. So stünde die Silbe „Ross“ meist für staatliche Namen. 
    > deutschlandfunk.de: Die Grenzen der Zensur, 28.03.2022
  • Wahrung der Menschenrechte? Die NGO Human Rights Watch (HRW) analysierte, welche Maßnahmen die großen Onlineplattformen (Twitter, Meta, Telegram, Google und TikTok) unternommen haben, um die Menschenrechte im Rahmen des Kriegs gegen die Ukraine zu schützen. HRW bietet dazu eine ausführliche Tabelle. Telegram und TikTok hätten bisher die wenigsten Schritte eingeleitet.
    > netzpolitik.org: Human Rights Watch kritisiert intransparente Maßnahmen von sozialen Medien, 17.03.2022
  • Blackbox EU. Verschiedene NGOs kritisieren in einem offenen Brief die intransparenten Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament, insbesondere beim geplanten DSA und DMA. Die Forderung der Zivilgesellschaft: die Veröffentlichung von Dokumenten und Sitzungsterminen.
    > netzpolitik.de: NGOs kritisieren intransparente Verhandlung von Gesetzen, 01.03.2022

 



Bund

  • Für eine zukunftsfeste Medienvielfalt. Dr. Anja Zimmer, Medien- und Netzexpertin, benennt zahlreiche Bausteine für eine konvergente und zukunftsgerichtete Regulierung. Ihre Ausführungen reichen von dem Aufrechterhalten einer staatsfernen Regulierung, über das Einführen sog. Auditverfahren bis hin zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren. 
    > medienpolitik.net: Wie Medienvielfalt zukunftsfest machen?, 30.03.2022
  • Mitarbeit in der BzKJ. 17-Jähriger wird in den Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz berufen. Lukas Pohland, Gründer des Vereins Cybermobbing-Hilfe e.V., ist damit eines von zwei Mitgliedern des Beirats, die unter 18 Jahre alt sind.
    > meinschwerte.de: Lukas Pohland in Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz berufen, 28.03.2022
  • KiKo – die Kinderkommission. Die KiKo hat sich am 24.03.2022 konstituiert. Dieses Gremium, offiziell Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder, ist ein Unterausschuss des Familienausschusses. Den wechselnden Vorsitz übernimmt zunächst Sarah Lahrkamp (SPD).
    > bundestag.de: Sarah Lahrkamp leitet die neu konstituierte Kinderkommission, 24.03.2022
  • NetzDG – Verstoß gegen das Herkunftslandprinzip. Das VG Köln hat entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Einführung des § 3a NetzDG (BKA-Meldepflicht) gegen das Herkunftslandprinzip der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verstoßen habe. Damit gab das Gericht Google und Meta (teilweise) Recht.
    > rnd.de: Verwaltungsgericht Köln: NetzDG verstößt teilweise gegen EU-Recht, 01.03.2022

 



Länder

  • „Meilenstein für Demokratie“. Im Rechtstreit mit Meta hat die Politikerin Renate Künast einen weiteren juristischen Erfolg errungen. Es geht um ein Falschzitat/Meme, von dem noch weitere Memes kerngleichen Inhalts im Netz existieren. Das LG Frankfurt urteilte, dass Meta ohne erneute Aufforderung auch diese Varianten löschen muss. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
    > n-tv.de: Facebook muss Künast-Meme automatisch löschen, 08.04.2022
  • Neues KI-Tool der Landesmedienanstalten. Mittels KI machen die Medienanstalten Inhalte wie Gewalt, Pornografie oder politischen Extremismus im Netz ausfindig. Der Einsatz startete in NRW, seit dem 07.04.2022 nutzen auch die anderen Medienanstalten das neue Tool. Die neue Methode „ermöglicht eine Medienaufsicht, die menschliche Expertise und höchsten technologischen Standards vereint“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. 
    > medienanstalt-nrw.de: Mit Künstlicher Intelligenz zu einer modernen Medienaufsicht, 07.04.2022
  • Update Aufsichtsverfahren: MABB vs. RT DE. Nachdem RT DE trotz Zwangsgeldfestsetzung durch die MABB sein Programm ohne entsprechende Lizenz weiter verbreitet hatte, bestätigte eine Sprecherin der Medienanstalt, dass der Sender nunmehr die Verbreitung des Fernsehprogramms RT DE gänzlich eingestellt habe. Die Entscheidung der Medienanstalt bezieht sich allerdings nicht auf On-Demand-Inhalte oder die Website an sich.
    > spiegel.de: RT DE sendet sein Live-TV-Programm nicht mehr in Deutschland, 07.04.2022
  • Rechtsstreit um die Tagesschau-App. Acht Zeitungsverlage streiten seit 2011 mit ARD und NDR um die mögliche Presseähnlichkeit der App. Das BVerfG entschied nun, dass die Beschwerde des NDR nicht zur Entscheidung angenommen wird. Die Beschwerde sei unzulässig, da sie die „Darlegungsanforderungen“ nicht erfülle.
    > faz.net: NDR kassiert Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht, 28.03.2022