Marktinformationen des Staates und ihre Grenzen kraft einschlägiger Grundrechte

Bemerkungen zu zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit staatlicher Warnungen vor gepans

Helmut Goerlich

Seit Jahren sieht sich der Staat in der Rolle, die Bürger als Verbraucher vor gefährlichen Produkten, die zum Verzehr bestimmt sind, zu warnen. Der Bürger ist aber nicht nur Konsument bestimmter Produkte, sondern wird auch zum Ziel von Weltanschauungen und Sinndeutungen durch periphere Weltanschauungsgemeinschaften und ähnlichen Gruppen. Vor welchen 'Gefahren' darf die Bundesregierung warnen? Nur vor vermarkteten Produkten, wie glykolhaltige Weine, oder auch vor der aktiven Osho-Sekte, deren Anhänger sich teilweise von ihrer gesamten bisherigen Sozialisation ablösen?

Printausgabe tv diskurs: 7. Jg., 4/2003 (Ausgabe 26), S. 92-97

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