KJM fordert Sperrung von illegalen Pornoportalen

Joachim von Gottberg

Prof. Joachim von Gottberg ist Chefredakteur der Fachzeitschrift TV DISKURS.

Die Landesanstalt für Medien NRW und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gehen gegen Internetportale vor, die pornografische Inhalte in Deutschland verbreiten. 

Online seit 22.03.2022: https://mediendiskurs.online/beitrag/kjm-fordert-sperrung-von-illegalen-pornoportalen-beitrag-772/

 

 


Bei den Maßnahmen gegen die nach dem deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) illegalen pornografischen Inhalte mahlen die Mühlen weiter sehr langsam. Bereits im Frühjahr 2020 hat der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Dr. Tobias Schmid, verschiedene in Zypern ansässige Anbieter aufgefordert, zumindest in Deutschland ein Altersverifikationssystem vorzuschauschalten. Doch die Anbieter meldeten sich nicht, ein Schreiben an die Medienaufsicht in Zypern war nicht erfolgreich.

Daraufhin entschied die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 5. Juni 2020, aufsichtsrechtlich gegen die Anbieter vorzugehen (vgl. KJM 08.06.2020). Dagegen klagten drei Anbieter: In Europa gelte das Herkunftslandprinzip, das den freien Warenverkehr zwischen den Ländern erleichtern soll, und deshalb seien die deutschen Behörden für sie nicht zuständig.

Im Dezember 2021 wies das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf die Klage ab und stufte die Verbreitung der Angebote in Deutschland als eindeutig rechtswidrig ein. Zwei Anbieter gingen dagegen in Berufung, der größte Anbieter, xHamster, ließ die Berufungsfrist verstreichen. Schmid forderte daraufhin die deutschen Internetanbieter auf, die rechtswidrigen Portale zu sperren. Sie sagten zu, diese Frage zu prüfen, bisher allerdings ohne Ergebnis.

Am 3. März 2022 hat sich die KJM einstimmig der Position der Landesanstalt für Medien NRW angeschlossen und fordert nun ebenfalls die Provider auf, die Portale zu sperren. Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Pornografie stellt eine erhebliche Gefahr für ihre [der Kinder und Jugendlichen, J.v.G.] seelische und sexuelle Entwicklung dar. Ein Porno-Angebot für Erwachsene ist so lange kein Problem, wie technische Schutzvorkehrungen die gesetzlichen Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Da xHamster das nicht tut, greifen wir als letztes Mittel auf Sperrverfügungen zurück. Wir schützen Kinder, nicht das Geschäftsmodell der Pornoindustrie“ (KJM 03.03.2022).

Schmid unterstreicht: „Angebote, die sich an ein deutsches Publikum richten, müssen sich auch an den deutschen Jugendmedienschutz halten. Und dann ist es auch egal, wenn der Firmensitz sonstwo ist. Wir haben heute bewiesen, dass wir den Schutz von Kindern durchsetzen, unabhängig davon, wie aufwändig es ist“ (ebd.).

Ob alle Internetprovider dieser Aufforderung nachkommen, ist ungewiss. Denn das Urteil des VG Düsseldorf bezieht sich lediglich auf die Anbieter von Pornografie – die Internetanbieter waren an dem Prozess nicht beteiligt und sind daher vermutlich auch nicht an das Urteil gebunden – so sieht es jedenfalls Vodafone. Zusammen mit 1 & 1 und Tele Columbus prüfen sie noch, ob sie rechtlich gegen die Sperre vorgehen wollen. Telefónica hat angekündigt, gegen den Bescheid zu klagen, um eine rechtliche Klärung zu erreichen. Nur die Telekom will „keinen einstweiligen Rechtsschutz vollziehen“ (Wilkens 2022).

Es wird also wohl noch eine Weile dauern, bis in der Sache endgültig entschieden wird. xHamster hat schon mal gezeigt, wie fragwürdig solche Sperrungen sind, und hat die Internetadresse ein wenig abgeändert. Auch die KJM gibt zu, dass Jugendlichen der Zugang zu solchen Portalen nicht unmöglich gemacht werden kann, allerdings könne wenigstens verhindert werden, dass sie dort zufällig landen (ebd.).

Die KJM tritt Überlegungen entgegen, das Problem der Verarbeitung von Pornografie durch Kinder und Jugendliche mit Medienpädagogik zu lösen. Sie veröffentlichte ein Gespräch des KJM-Vorsitzenden Eumann mit der Psychologin Tabea Freitag. Darin warnt sie: „Diese Bilder brennen sich ein in einem Alter, in dem noch keine eigenen Erfahrungen bestehen, und prägen die sexuelle Lerngeschichte. Wir würden Kinder ja auch nicht allein ins Rotlichtmilieu laufen lassen, aber wir lassen sie quasi ungeschützt in die Keller der SM-Pornografie gehen. Wir nehmen ihnen damit ganz viel von ihrer eigenen Entdeckungsreise zu einem Thema, bei dem sie ein Recht haben, das später in einer Beziehung selber zu erfahren. Dazu kommt, dass ein Großteil der Mainstream-Pornografie Gewalt an Frauen enthält und die Botschaft transportiert, das sei normal und die würden das auch selbst wollen. So werden vielfach sexuelle Gewalt und Grenzverletzungen normalisiert“ (KJM 25.02.2022).1

Dr. Marc Jan Euman im Gespräch mit Dipl.-Psychologin Tabea Freitag (KJM, 24.02.2022)



Anmerkung:

In seinem Beitrag KJM will illegale Pornoportale sperren lassen. Ein Unterfangen mit ungewissem Ausgang nimmt der Autor die Sperrung von pornografischen Internetportalen zum Anlass, um unseren gesellschaftlichen Umgang mit Pornografie näher zu betrachten.

Quellen:

KJM: Vorgehen gegen Anbieter mit Sitz im Ausland. KJM beschließt Maßnahmen gegen Anbieter pornografischer Inhalte. Pressemitteilung, 08.06.2020. Abrufbar unter www.kjm-online.de

KJM: Expertin: Konsum von Online-Pornografie ist für Kinder „eine Art von Missbrauch“. Psychologin warnt vor drastischen Auswirkungen von Porno-Konsum auf Minderjährige/ Medienkompetenz allein nicht ausreichend. Pressemitteilung, 25.02.2022. Abrufbar unter: www.kjm-online.de

KJM: KJM beschließt Sperrung von xHamster. Landesmedienanstalten verpflichten Internetanbieterinnen zur Blockierung des Porno-Portals. Pressemitteilung, 03.03.2022. Abrufbar unter: www.kjm-online.de

Wilkens, A.: Porno-Portal xHamster: Telefónica plant Rechtsmittel gegen Sperrverfügung. In: heise online, 10.03.2022. Abrufbar unter: www.heise.de