Juristische Aufsätze/Berichte (Ausg. 93)

Redaktion Recht

Vollständiger Beitrag als:

Soziale Netzwerke: Löschen und Sperren – was ist erlaubt?

Der Verfasser des Beitrags, Prof. Dr. Matthias Friehe (EBS Law School/Wiesbaden) erörtert eingehend die Rechtslage, die das Löschen von Inhalten und die Sperrung von Accounts seitens der sozialen Netzwerkbetreiber betrifft. Dabei nimmt er sowohl das Rechtsverhältnis zwischen Netzwerkbetreiber und Nutzerinnen sowie Nutzern als auch das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzenden untereinander in den Blick. Bei den Streitigkeiten, die mittlerweile „flächendeckend Einzug in die Gerichtssäle“ genommen hätten, stehe insbesondere die Fragestellung im Raum, ob die sozialen Netzwerkbetreiber auch rechtmäßige Inhalte, die nicht gegen Strafgesetze oder absolute Rechte Dritter verstießen, löschen dürften. In diesem Zusammenhang stehe die Rechtsprechung vor einer Grundsatzentscheidung, die „den rechtlichen Rahmen für die digitalisierte Demokratie auf Jahrzehnte prägen wird“. Dürfen die Netzwerkbetreiber eigene Regeln abfassen, welche Inhalte sie auf ihren Plattformen dulden, oder sind sie verpflichtet, sämtliche Meinungsäußerungen zuzulassen, die nach allgemeinen Gesetzen zulässig sind?

Quelle:

Friehe, M. (Inhaber einer Qualifikationsprofessur für Staats- und Verwaltungsrecht an der EBS Law School/Wiesbaden): Löschen und Sperren in sozialen Netzwerken. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 24/2020, S. 1697 f.
 



Facebooks Oversight Board – Verfassungsgericht für inhaltliche Entscheidungen?

Facebook richtet eine Art obersten Gerichtshof ein, der in Härtefällen darüber entscheiden soll, ob ein Beitrag zu Recht durch das soziale Netzwerk gelöscht wurde. 20 der geplanten 40 Mitglieder des Expertengremiums wurden nun vorgestellt. Darunter nicht minder prominente Personen wie die Friedensnobelpreisträgerin Tawakkol Karman oder die ehemalige dänische Premierministerin Helle Thorning-Schmidt. Die Autorin des Beitrags, Lisa Hegemann, beschreibt u.a. die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung des Boards. Von Facebook unabhängig soll es agieren und eine von ihm getroffene Entscheidung unanfechtbar sein, selbst für Mark Zuckerberg persönlich. Finanziert werden die Mitglieder nicht von Facebook direkt, sondern mittelbar, über einen Treuhandfonds, den das Unternehmen aufgesetzt hat. Die Autorin befindet, dass Facebook mit der Schaffung dieses Gremiums vieles richtig gemacht habe, es verbleibe aber die Frage, inwiefern ein Gremium komplett autark agieren könne, wenn es „von der Firma, die es kontrollieren soll, initiiert und auch bezahlt wird“.

Quelle:

Hegemann, L.: Oversight Board. Facebooks neue Wächter. In: Zeit online, 06.05.2020. Abrufbar unter: https://www.zeit.de (letzter Zugriff: 22.06.2020)