Juristische Aufsätze (Ausg. 88)

Redaktion Recht

  • No-Deal-Brexit und die Auswirkungen auf den britischen Medienmarkt
  • Höchst umstrittenes Computerspiel Rape Day
  • Die Entwicklung des Jugendmedienschutzes 2017/2018

Printausgabe tv diskurs: 23. Jg., 2/2019 (Ausgabe 88), S. 108-108

Vollständiger Beitrag als:

No-Deal-Brexit und die Auswirkungen auf den britischen Medienmarkt

Welche Auswirkung hätte ein No-Deal-Brexit auf die britischen Anbieter audiovisueller Mediendienste? Käme es zu einer solchen Entscheidung, würde das sogenannte Sendestaatprinzip* der AVMD-Richtlinie für grenzüberschreitende Verbreitung nicht mehr greifen, Großbritannien würde aus Sicht der verbleibenden EU-27 zu einem „Drittstaat“. Um jedoch weiterhin grenzüberschreitend verbreiten zu können, sind Alternativen gefragt. So haben bereits einige Anbieter deutsche Rundfunkzulassungen beantragt. Um eine solche Zulassung zu erhalten, müssen sie insbesondere ihre bisherige Organisation so anpassen, dass sie deutscher Rechtshoheit unterliegen (vgl. § 1 Abs. 3 – 5 Rundfunkstaatsvertrag [RStV] bzw. Art. 2 Abs. 3 – 5 AVMD-RL). Auch müssen sie weitere Vorgaben des RStV erfüllen, all diese Angleichungen knüpfen dabei primär an den Veranstalter und nicht an das Programm oder Verbreitungsgebiet an.

* Sendestaatprinzip: Dieses Prinzip garantiert EU-weiten, freien Empfang und freie Weiterverarbeitungen von audiovisuellen Diensten, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind und den dortigen rechtlichen Bestimmungen genügen.

Aufsatz: Grenzüberschreitendes Fernsehen in Zeiten des Brexit
Autoren: Dr. Andreas Grünwald, Christoph Nüßing
Quelle: MultiMedia und Recht (MMR) 2019, S. 147 f.
 



Höchst umstrittenes Computerspiel Rape Day

Bei dem Spiel Rape Day, das Setting ist eine Zombie-Apokalypse, vergewaltigen Zombies, aber auch menschliche Gestalten Frauen. Der Spieler übernimmt die Rolle des „gefährlichsten Vergewaltiger[s] der Stadt“. Das Ein-Mann-Entwicklerstudio Desk Plant hatte den Trailer zum Spiel auf der Internet-Vertriebsplattform Steam hochgeladen. Seit Sommer 2018 können Entwickler bei Steam gegen Gebühr ihre Spiele veröffentlichen, ohne dass der Betreiber der Plattform, Valve Corporation, diese inhaltlich kontrolliert. Nach über einem Monat andauernder heftiger Kritik hat Valve schließlich die Seite gesperrt. Rechtsanwalt Solmecke erläutert die dahinter stehende Rechtslage – führt insbesondere aus, woraus sich die Illegalität des Trailers/Spiels ergibt (Strafrechtliche [§ 131 StGB] und jugendmedienschutzrechtliche Gesichtspunkte) und unter welchen Voraussetzungen die Gaming-Plattform für illegale Spiele haftet.

Aufsatz: Games Law. „Rape Day“: Vergewaltigungsspiel auf Steam – Wie ist die Rechtslage?
Autor: RA Christian Solmecke
Quelle: wbs.law.de, 06.03.2019 (letzter Zugriff: 25.03.2019)
 



Die Entwicklung des Jugendmedienschutzes 2017/2018

Die Autorin Hopf widmet sich in ihrem Beitrag den Entwicklungen des Jugendmedienschutzes innerhalb der letzten zwei Jahre (2017/2018). „Hass und Hetze im Netz“ sei weiterhin ein maßgebliches Thema gewesen. Ebenfalls viel diskutiert worden sei das Thema „Lootboxen in Computerspielen“, dabei insbesondere die Fragestellung, ob der Einsatz solch virtueller Beuteboxen als Glücksspiel zu werten sei. Als weitere Themenschwerpunkte benennt die Autorin den technischen Jugendmedienschutz und die Darstellung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Onlinespielen. Hopf beleuchtet des Weiteren, welche Neuerungen es bei europäischer und nationaler Gesetzgebung gegeben hätte. Die umfangreichste Änderung der reformierten AVMD-Richtlinie sei beispielsweise die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Regelwerkes auf VoD-Anbieter und Video-Sharing-Plattformen. Hopf weist zusätzlich auf Art. 6a AVMD-RL hin, der folgende Verpflichtung beinhaltet: „die schädlichsten Inhalte wie grundlose Gewalttätigkeiten und Pornografie müssen den strengsten Maßnahmen unterliegen.“ Kritisch erscheine aus Jugendschutzsicht der Begriff der „grundlosen Gewalt“, da mit diesem ein neuer unbestimmter Rechtsbegriff geschaffen würde. Bezüglich der Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zitiert Hopf Familienministerin Giffey, die Ende 2018 angekündigt habe, das JuSchG 2019 neu zu fassen und deutlich vor Ende der Legislaturperiode 2021 fertigzustellen. Die Autorin fasst schließlich die während des Berichtszeitraumes ergangene Rechtsprechung in den Bereichen „Rundfunk“ und „Telemedien“ zusammen. Resümierend wird festgestellt, dass die vergangenen zwei Jahre gezeigt hätten, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Jugendmedienschutz einer grundlegenden Überarbeitung bedürften. Bei der gesetzlichen Festschreibung müssten insbesondere die „tatsächlichen Gegebenheiten der Mediennutzung, die Mannigfaltigkeit neuer Inhalte und die kreative Umsetzungsvielfalt der Branche“ mitgedacht werden.

Aufsatz: Die Entwicklung des Jugendmedienschutzes 2017/2018
Autorin: Dr. Kristina Hopf (RA und Referatsleiterin „Grundsatzfragen Jugend- und Nutzerschutz“ der BLM in München)
Quelle: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM), 1/2019, S. 8 ff.