Jugendschutz im Fernsehen

Stand und Perspektiven nach 25 Jahren FSF

Claudia Mikat

Claudia Mikat ist Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF).

Die Medienkonvergenz und ein globaler Medienmarkt erfordern auch Anpassungen im Jugendmedienschutz. Die Medienpolitik ist gefragt, aber auch die Medienanbieter und ihre Selbstkontrollen stehen auf verschiedenen Ebenen in der Verantwortung. Welche technischen Jugendschutzlösungen und Tools sind gefordert? Wird die differenzierte Bewertung von Medieninhalten überhaupt noch eine Rolle spielen? Welche medienethische Verantwortung tragen die Selbstkontrollen? Und schließlich: Wie kann der Grundgedanke von Jugendschutz den Heranwachsenden und ihren Eltern vermittelt werden? 25 Jahre Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) sind Anlass für einen Blick auf den Stand der Dinge und in die Zukunft.

Printausgabe tv diskurs: 23. Jg., 2/2019 (Ausgabe 88), S. 51-54

Vollständiger Beitrag als:

Fernsehen ist tot – es lebe das Fernsehen!

Als die FSF 1994 ihre Arbeit aufnahm, war die Fernsehwelt eine andere. Das Angebot der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender war überschaubar, Jugendschutzrelevantes ließ sich einfach identifizieren, eine Kontrolle des Programms schien realistisch. Fernsehen verband, es gab gemeinsame Aufreger, Straßenfeger und Fernsehabende im Wohnzimmer, an denen ein Film wie Kindergarten Cop über 12 Mio. Zuschauer erreichte.

 


Seitdem wurde das Fernsehen schon oft totgesagt – und mit ihm seine soziale Funktion. Und tatsächlich lässt sich heute mit Zahlen belegen, wie unübersehbar der Markt geworden ist und wie sehr sich die Mediennutzung individualisiert hat. Vor allem Heranwachsende goutieren das lineare Angebot nicht. Sie ziehen es vor, sich ihre Inhalte im Internet zusammenzustellen und orts- und zeitunabhängig zu nutzen. Aber auch, wenn das Lagerfeuer im Wohnzimmer mittlerweile von der Kamin-App im Smart-TV übernommen wird – Fernsehen ist noch nicht erledigt.

Zum einen gibt es sie noch, die Topevents, die Millionen von Zuschauern versammeln, die Gesprächsanlässe und Gemeinschaftserlebnisse bieten und bei denen Aktualität relevanter ist als zeitliche Unabhängigkeit. Zum anderen ist Fernsehen heute eben nicht mehr nur lineares Programm, sondern auch Streaming, Mobile TV und Video-on-Demand. Mit dem vernetzten Bildschirm ist die Konvergenz der Medien endgültig auch im Wohnzimmer angekommen. Verschiedene Dienste und Angebote aus der Netz- und Medienwelt treffen auf einem Screen zusammen. Inhalte werden auf vielen Kanälen aufgegriffen, mit Social-Media-Strategien verzahnt, zu etwas Neuem transformiert. Ob es sich originär um Fernsehprogramm handelt oder um Kino-, Spiele- oder Netzinhalte, ist für die Nutzerinnen und Nutzer kaum noch relevant. Das Fernsehen ist nicht tot. Es ist Teil des medialen Transformationsprozesses, der die Art und Weise, wie Bewegtbildinhalte produziert, vermarktet und wahrgenommen werden, radikal verändert. Auf welchen Ebenen finden diese Veränderungen statt und welche Herausforderungen ergeben sich für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz?
 

Markt

Im globalen Markt steht nationales Fernsehen verstärkt in Konkurrenz mit internationalen Streamingdiensten und Video-on-Demand-Plattformen. Die europäische AVMD-Richtlinie, die bis Herbst 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, versucht zwar, das Jugendschutzniveau in Fernsehen und Internet anzugleichen, aber für Rundfunk gelten nach wie vor spezielle Anforderungen. Besonders augenfällig sind die Regulierungsdifferenzen bei hybriden Plattformen, die Livestreams, On-Demand-Inhalte und Pay-TV in einem Interface vereinigen. Auf Pay-Plattformen wie Sky Q oder TVNOW muss im Rundfunkbereich jede einzelne Sendung mit einem persönlichen Jugendschutzcode freigeschaltet werden, während dasselbe Angebot zur selben Zeit und nur einen Mausklick entfernt ohne PIN-Eingabe einfach abgerufen werden kann. Diese unterschiedlichen Ansätze beim Jugendschutz erschließen sich Nutzerinnen und Nutzern üblicherweise nicht. Ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz muss an den heutigen Nutzungsmodalitäten anknüpfen und nachvollziehbare Maßnahmen entwickeln. Bei geschlossenen Systemen, die bereits nach Telemedien-Vorgaben abgesichert sind, sollten weitere plattforminterne Regulierungen aus dem analogen Zeitalter überwunden werden.

Deutsche Anbieter investieren viel Geld, um Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle zu finanzieren und über ihre Prüfungen zu rechtssicheren Altersfreigaben zu gelangen. Über viele Jahre hat sich eine Spruchpraxis etabliert, die auf den Grundwerten unserer Verfassung beruht und dem Recht von Kindern auf Schutz und Teilhabe in der Medienwelt gleichermaßen Rechnung trägt. Onlineplattformen müssen zwar auf bestehende Altersfreigaben hinweisen, noch nicht gekennzeichnete Inhalte wie eigene Serienproduktionen können aber vom Anbieter selbst mit einer Freigabe versehen werden, ohne die Bewertungsmaßstäbe offenzulegen. Auch die AVMD-Richtlinie bestimmt im neuen Art. 6a, dass „Mediendiensteanbieter den Zuschauern ausreichende Informationen“ über Inhalte und ihre „potenzielle Schädlichkeit“ zu geben haben. Wie diese Informationen zustande kommen, ist aber nicht festgelegt. Wünschenswert wären verbindliche und transparente Standards für Altersfreigaben und weiter gehende Informationen über die Inhalte für alle Marktteilnehmer. Das würde den Jugendschutzgedanken stärken und nicht ad absurdum führen.
 

Technik

Je mehr sich Fernsehen ins Internet verlagert und je mehr audiovisuelle Inhalte auf dem Smartphone, Tablet oder Computer genutzt werden, umso größere Bedeutung kommt technischen Jugendschutzfeatures zu. Die Positivbewertung technischer Jugendschutzmaßnahmen obliegt den Selbstkontrollen und wird von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) überwacht. Gemeinsames Ziel sollte es sein, positive Ansätze im technischen Jugendmedienschutz zu fördern und bekannt zu machen sowie für die Verbreitung geeigneter Lösungen vor allem auf den von Kindern und Jugendlichen genutzten Endgeräten zu sorgen.

Dieses Ziel ist noch nicht erreicht. Trotzdem ist bei den Anforderungen an technische Jugendschutzlösungen eine realistische Einschätzung vonnöten, was überhaupt möglich ist. Vermutlich kann es im fragmentierten Onlinemarkt nur Teillösungen geben und nicht die eine Software, die alle Bereiche des Internets und alle verfügbaren Endgeräte umfasst. Auch kann eine altersdifferenzierte Filterung nur dort erfolgen, wo Inhalte auch altersdifferenziert bewertet wurden. In dieser Hinsicht stellen soziale Netzwerke und Plattformen für nutzergenerierte Inhalte den Jugendschutz vor enorme Herausforderungen, für die es derzeit schlicht keine Lösung gibt. Für soziale Medien und Videosharing-Plattformen sollten gemeinsam mit den Anbietern neue Wege gesucht und beispielsweise Participative-Crowd-Rating-Ansätze erprobt werden.

Automatisierte Kennzeichnungsverfahren und algorithmenbasierte Altersklassifikationssysteme werden an Bedeutung zunehmen und von Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle vermehrt zur Verfügung gestellt werden. Wesentlich wird sein, die Klassifizierungsstandards festzulegen, geeignete Verfahren zu etablieren und Transparenz hinsichtlich der Bewertungsgrundlagen zu gewährleisten. Menschliche Entscheidungen dürften durch technische Hilfsmittel nicht überflüssig werden, sondern in uneindeutigen Fällen immer gefordert sein. Algorithmen können keine Kontexte erkennen und Risiken abwägen. Sollen Altersfreigaben verlässliche Orientierung bieten, sind menschliche Leistungen unverzichtbar.
 

Politik

Die Bemühungen auf Länder-, Bundes- und Europaebene zielen darauf, die Medien weitgehend unabhängig vom Vertriebsweg zu regulieren und unterschiedliche Regulierungsregimes aufeinander abzustimmen. Inwieweit es gelingen wird, einen konsistenten Rechtsrahmen zu etablieren, lässt sich derzeit nicht absehen. Die Novellierung des aus dem Jahr 2003 stammenden Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wurde seitens des Bundes noch für die laufende Legislaturperiode angekündigt, die Umsetzung der europäischen AVMD-Richtlinie muss bis September 2020 erfolgen.

Aus Sicht einer nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannten Selbstkontrolle ist wesentlich, dass ihre Entscheidungen auch im Regulierungsbereich des JuSchG gelten und Anbietern Rechtssicherheit bieten. Seit 2016 ist eine Durchwirkung von KJM-bestätigten Entscheidungen im JMStV zwar vorgesehen, kann aufgrund der fehlenden Entsprechung im JuSchG aber nur eingeschränkt im Rahmen eines Modellversuchs und unter Einbeziehung der JuSchG-Selbstkontrolle umgesetzt werden. 18er-Inhalte sind ausgeschlossen, das Prozedere ist kompliziert und verwaltungsintensiv und birgt für die Veranstalter ein Restrisiko, da die KJM eine Bestätigung auch verweigern kann. Kino- und DVD-Freigaben, darunter zahlreiche überwiegend in Einzelprüfung bewertete TV-Serien, gelten dagegen ohne weitere Prüfung und ohne jegliches Verfahren im Rundfunkbereich. Nur eine echte gegenseitige Durchwirkung würde konsistente Entscheidungen und ein gleichberechtigtes Miteinander der Selbstkontrollen ermöglichen. Gemeinsame Aufgaben wie die Umsetzung der laut AVMD-Richtlinie geforderten Kennzeichnungspflicht für Onlineinhalte sollten die Selbstkontrollen zusammen und auf Augenhöhe angehen.
 

Inhalte

Auch wenn Fernsehen in jüngster Zeit weniger Aufmerksamkeit auf sich zog und Diskussionen über problematische Programme von Debatten über Hate Speech, Fake News und neue Interaktionsrisiken verdrängt wurden – Medieninhalte werden nach wie vor im Fokus des Jugendmedienschutzes stehen, und es wird zentrale Aufgabe der FSF bleiben, Inhalte nach Jugendschutzgesichtspunkten zu bewerten. Sexualisierte Darstellungen und Gewalt sind immer noch Themen, die Erziehenden Sorgen bereiten und über die sie sich informieren möchten. Neue Risikobereiche sind hinzugekommen: Darstellungen von Alkohol- und Drogenmissbrauch, von antisozialem oder selbstschädigendem Verhalten, desensibilisierende oder verrohende Darstellungen, Aufforderungen zum Kauf, zu Mobbing oder Diskriminierung sowie die zunehmende Unschärfe zwischen Realität und Fiktion.

Je komplexer die Risiken, umso mehr braucht es zusätzliche Informationen über aktuelle Inhalte und potenzielle Wirkungen. Eltern, aber auch die Heranwachsenden selbst suchen im immer unübersichtlicher werdenden Medienmarkt nach Orientierungen, die über eine Altersfreigabe oder ein Inhaltspiktogramm hinausgehen.

Über Medien profund zu informieren, Eltern zu ermöglichen, sich mit relevanten Inhalten auseinanderzusetzen und Wirkungen mit Blick auf ihr Kind einzuschätzen, Heranwachsenden Maßstäbe der Erwachsenenwelt zu vermitteln, an denen sie sich reiben, die sie aber auch annehmen können, Informationen so aufzubereiten, dass sie im Alltag auch greifen können – Nutzerinnen und Nutzern in diesem Sinne eine Orientierung zu bieten, wird eine wesentliche Aufgabe im Jugendmedienschutz der Zukunft sein.
 

Nutzung

Moderner Jugendmedienschutz muss Zuschauerinnen und Zuschauer darin unterstützen, die Medien selbstbestimmt und kompetent zu nutzen. Wesentliche Aufgabe der Selbstkontrolle wird es daher weiterhin sein, altersdifferenzierte Medienbildung für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern anzubieten und dabei an die spezielle Expertise der Prüfungen und Wirkungsvermutungen anzuknüpfen.

Unterrichtsmaterialien zu Inhalten wie Gangsta-Rap oder Scripted-Reality-Shows gehören ebenso dazu wie Hilfestellungen, um sich im medialen Überangebot zurechtzufinden, Inhalte gezielt auszuwählen, Trends zu verstehen und einzuordnen.

In der Elternarbeit werden Informationen über die Jugendschutzoptionen selbst immer wichtiger. Eltern müssen ein Bewusstsein dafür entwickeln, wann sie aktiv werden und Jugendschutzfunktionalitäten bedienen müssen. Bei nicht linearen Angeboten wird es zunehmend darum gehen, intelligente Nutzerführungen zu implementieren und transparent zu machen. Die Weiterentwicklung von Konzepten und unternehmensübergreifenden Lösungen, in denen Jugendschutzoptionen als Mehrwert und nicht als Störfaktor erscheinen, wird auch eine Aufgabe für die Selbstkontrollen sein.

Wesentlich ist, das reale Mediennutzungsverhalten zum Ausgangspunkt von Information und Bildung zu machen. Um Kinder und Jugendliche für die Idee des Jugendmedienschutzes zu gewinnen und sie in unsere Überlegungen zur Bewertung von Inhalten einzubeziehen, ist es nicht notwendig, sie mit problematischen Inhalten zu konfrontieren, die sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Zielführender ist es, mit Kindern und Jugendlichen über die Inhalte ins Gespräch zu kommen, die sie alltäglich nutzen, und sie zu den Maßstäben zu befragen, nach denen sie diese Inhalte bewerten. Es gibt verschiedene Modelle für Youth Panels und Kinderkommissionen oder Onlinepartizipation, die im Hinblick auf ihre Tauglichkeit für Jugendschutzbelange geprüft werden sollten. Ziel ist es, die Diskussion um Jugendschutzfragen von Expertengremien in die Gesellschaft zu tragen. Je mehr Kinder und Jugendliche sich an der Debatte um problematische Medieninhalte beteiligen, desto besser.
 

Ethik

Der Wertediskurs über Medien, das Nachdenken über Funktionen und Wirkungen von Medien sowie über Entscheidungen von Medienredaktionen ist angewandte Medienethik und wesentlicher Teil einer Jugendschutzbewertung. Darf das Bild eines toten Kindes im Kontext des Syrienkrieges gezeigt werden? Ist es legitim, Armut in einer Realityshow plakativ zur Schau zu stellen? Sollen Kinder in Erwachsenenposen in Fernsehshows tanzen dürfen? Wirkt der Junkie im Jugenddrama wirklich abschreckend oder nicht doch attraktiv?

Wenn Jugendschutz das Recht auf Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der Medienwelt ernst nimmt, muss man mit ihnen auch über diese Risikothemen und moralischen Grenzfälle ins Gespräch kommen. Die junge Generation wird schließlich diejenige sein, die in Zukunft das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit mit anderen Rechtsgütern – Menschenwürde, Teilnehmerschutz, Persönlichkeitsrechten – abzuwägen hat. Vor diesem Hintergrund muss Jugendmedienschutz heute in Bezug auf seine Grundannahmen Überzeugungsarbeit leisten. Die Kriterien für Ängstigung, Gewaltförderung und sozialethische Desorientierung sind offenzulegen und zur Diskussion zu stellen. Nur so kann erreicht werden, dass Jugendmedienschutz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird.

Inwieweit eine Selbstkontrolle ihre Verantwortung im Bereich der Medienethik erfüllt, zeigt sich letztlich in ihrer Fähigkeit, ethische Prinzipien auch durchzusetzen. In 25 Jahren FSF-Prüfgeschichte finden sich zahlreiche Beispiele für Inhalte, die in anderen Ländern unbeanstandet laufen, nach unseren Kriterien aber inakzeptabel sind: Spielshows, in denen Stromstöße bei Falschantworten verteilt oder alte Menschen nackt zu sportlichen Übungen animiert werden; Realitysendungen mit Obdachlosen, die sich für kleine Geldbeträge prügeln, oder Liveshows mit Schwerkranken, die vor laufender Kamera ihre Diagnose erhalten – diese Inhalte, die nach unseren Grundwerten als menschenwürdeverletzend oder sozialethisch desorientierend eingeschätzt werden, finden sich im deutschen Fernsehprogramm nicht.
 

Fazit und Ausblick

Das Jugendschutzsystem in Deutschland ist mit jedem neuen Medium um Aufgaben und Institutionen gewachsen und heute immer noch nach Mediensparten und Vertriebswegen segmentiert. Eine Vereinheitlichung ist ebenso wenig in Sicht wie ein Verständnis des Systems durch die Nutzerinnen und Nutzer. Die Arbeit, die Redaktionen und Einrichtungen der Selbstkontrollen im Sinne des Jugendschutzes Tag für Tag leisten, ist gleichwohl wertzuschätzen.

Weit über 30.000 Programme wurden bei der FSF bisher altersdifferenziert bewertet. Kontinuierlich werden Fortbildungen für die Prüfenden und die Jugendschutzbeauftragten in den Mitgliedsunternehmen organisiert. In Zusammenarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) werden Unterrichtsmaterialien zu Medienthemen entwickelt und diese durch Fortbildungsangebote auch an die Schulen gebracht. Gemeinsam mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) veranstaltet die FSF das Sommerforum Medienkompetenz, mit der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) lobt sie jährlich einen Preis für medienpädagogische Abschlussarbeiten aus. Mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) gibt es eine enge Zusammenarbeit wie etwa die gemeinsame Veranstaltungsreihe medien impuls.

Es zeigt sich: Auch im undurchsichtigen heutigen System kann man sinnvoll Jugendmedienschutz betreiben. Auf ihre Arbeit in 25 Jahren kann die FSF stolz sein, und sie wird sie gemeinsam mit ihren Partnern fortsetzen. Ein schlichtes „ Weiter so“ darf es jedoch nicht geben – das zeigen die verschiedenen Herausforderungen, vor denen Jugendmedienschutz heute steht. Sie liegen vor allem darin, Schutzmaßnahmen sichtbar und verständlich zu machen und Heranwachsende selbst als Experten mit einzubeziehen. Information, Transparenz und Partizipation werden in naher Zukunft immer wichtiger.