Erotik in der Austastlücke

Die Ausstrahlung jugendgefährdender Teletexttafeln zwischen 6.00 und 22.00 Uhr darf nicht pauschal unbefristet untersagt werden

Redaktion Recht

VG München, Urteil vom 11.10.2012 – M 17 K 10.6273

Printausgabe tv diskurs: 17. Jg., 3/2013 (Ausgabe 65), S. 93-94

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