Ein großer Begriff mit viel Diskursbedarf

Mediale Menschenwürdeverstöße lassen sich nur bedingt rechtlich klären

Joachim von Gottberg im Gespräch mit Norbert Schneider

Mit den Talkshows der 1990er-Jahre hielten Menschen mit geringer Bildung und mäßigem sprachlichem Artikulationsvermögen Einzug in das deutsche Fernsehen. Sie redeten vor einem Millionenpublikum über Verhaltensweisen und Moralvorstellungen jenseits der gesellschaftlichen Normalitätsansichten. Bei Big Brother wurden Menschen in einen Container gesperrt und gefilmt. Die Fernsehzuschauer konnten dieses Experiment jeden Tag in einer einstündigen unterhaltsamen Zusammenfassung anschauen. Wurden die Teilnehmer damit zum Objekt des Senders, der ihre Unerfahrenheit nutzte, um sie bloßzustellen und an ihnen zu verdienen? Wenn ein gefühlter Verstoß gegen ethische Grenzen angeprangert wird, ohne dass Kriterien wie die des Jugendschutzes verletzt werden, wird schnell ein Verstoß gegen die Menschenwürde ins Spiel gebracht. Meist bleibt es aber beim Diskurs, Beanstandungen sind eher die Ausnahme. Viele halten deshalb die Medienaufsicht für zu zögerlich. tv diskurs sprach mit Prof. Dr. Norbert Schneider, er war von 1993 bis 2010 Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und in dieser Funktion an zahlreichen Diskussionen dieser Art beteiligt.

Printausgabe tv diskurs: 19. Jg., 1/2015 (Ausgabe 71), S. 58-63

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