„Wesentliche Verbreitung“ ist nicht nachweisbar und als Kriterium zweifelhaft

Anforderungen an die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen

Redaktion Recht

VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschlusses vom 17.04.2013; – 5 L 68/13.NW

Printausgabe tv diskurs: 17. Jg., 3/2013 (Ausgabe 65), S. 92-93

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