Redaktion Recht
Im Kern der Auseinandersetzung zwischen dem Sender RTL II und der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) geht es um die Frage, ob das Reality-TV-Format Big Brother geeignet ist, vor Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorgelegt zu werden.
Printausgabe tv diskurs: 22. Jg., 1/2018 (Ausgabe 83), S. 86-86