Verantwortlichkeit für Medien- und Teledienste

Cornelius von Heyl

jugendschutz.net ist eine gemeinsame Einrichtung der Jugendministerien der Länder zur Wahrung des Jugendschutzes in den elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten. Durch ihre Arbeit soll die Aufgabe der Medienaufsicht nach § 18 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) vorbereitet und zur Wirksamkeit gebracht werden. Herr von Heyl hat diese Stelle 1997 mit aufgebaut und beschreibt ihren Wirkungsrahmen. Dabei geht er auf die Unterscheidung zwischen Medien- und Telediensten in der rechtlichen Belangung ebenso ein wie auf die Verantwortlichkeit im Internet.

Printausgabe tv diskurs: 3. Jg., 3/1999 (Ausgabe 9), S. 93-98

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