Urteil: Facebook muss Konto von verstorbenem Mädchen nicht an Eltern freigeben

Redaktion Recht

Eine Mutter, deren 15-jährige Tochter von einer U-Bahn tödlich erfasst wurde, verklagt Facebook auf Zugang zu dem Facebook-Account der Tochter. Den Eltern der Verstorbenen ist daran gelegen, anhand von Chatverläufen oder ähnlicher Kommunikation herauszufinden, ob der Tod des Kindes möglicherweise ein Suizid, ihre Tochter gegebenenfalls Opfer von Mobbing gewesen ist. Die Mutter ist sogar im Besitz der Zugangsdaten, konnte sich jedoch damit nicht mehr einloggen – ein Freund der Tochter hatte Facebook über deren Tod informiert, woraufhin das Netzwerk den Account in den sogenannten Gedenkzustand gesetzt hatte.

(Kammergericht, Urteil vom 31. Mai 2017, Az.: 21 U 9/16; Quelle: SPIEGEL ONLINE)

Printausgabe tv diskurs: 21. Jg., 3/2017 (Ausgabe 81), S. 98-98

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