Onlinevideorekorder und Urheberrecht des Fernsehsenders

Redaktion Recht

Ein Angebot an Internetnutzer, aus in Deutschland ausgestrahlten Fernsehprogrammen Sendungen auswählen und zeitversetzt

auf dem eigenen Personal Computer ansehen zu können, nachdem der Anbieter eine von ihm digitalisierte Fassung der Sendung

auf einem dem jeweiligen Nutzer zugewiesenen Speicherplatz seines Servers vorgehalten hat, erfüllt den Tatbestand des §19a

UrhG und greift in das Vervielfältigungsrecht des betroffenen Fernsehsenders nach §87 Abs. 1 Nr. 2 UrhG ein.

Printausgabe tv diskurs: 10. Jg., 2/2006 (Ausgabe 36), S. 99-101

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