Neue Technik, alte Rechtsfragen

Jugendschutz bei Hybrid-TV

Stephan Dreyer

Früher ging das Fernsehen ins Internet (WebTV). Dann kam das Fernsehen über das Internet (IPTV). „Jetzt kommt das Internet in den Fernseher.“ Mit Sätzen wie diesen läuten heutzutage Konzerne die nächste Evolutionsstufe der häuslichen Unterhaltung ein. Mit der flächendeckenden Einführung von TV-Geräten, die neben dem Empfang von Rundfunkprogrammen über die herkömmlichen Ausstrahlungs-plattformen Terrestrik, Kabel und Satellit auch über IP-Netze empfangene, oftmals an das Endgerät angepasste Multimediainhalte darstellen können, stellt sich – u. a. – die Frage nach den jugendschutzrechtlichen Bestimmungen, die für diese Dienste gelten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die derzeitigen Anforderungen und vorgesehenen Schutzinstrumente deutschen Jugendmedien-schutzes für Rundfunk und Telemedien, zeigt auf, ob und inwieweit Vorgaben für Endgerätehersteller und deren Geräteportale zu beachten sind und schließt mit einer Einschätzung, welchen strukturellen Herausforderungen sich ein dienste-differenzierender Jugendmedienschutz gegenübersieht, wenn TV-Geräte zunehmend unterschiedliche Dienste empfangen bzw. abrufen und einheitlich darstellen können.

Printausgabe tv diskurs: 15. Jg., 2/2011 (Ausgabe 56), S. 48-53

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