Journalist als Luftpirat?

Redaktion Recht

Das OLG Düsseldorf beschloss am 25.10.2005, dass sich ein Journalist, der auf einem Inlandsflug ein Butterflymesser bei sich trägt, um Mängel der Sicherheitskontrollen im Flughafen aufzudecken und durch Filmaufnahmen zu belegen, wegen Mitführens einer Waffe in einem Luftfahrzeug strafbar macht. Weder die Presse- und Runkfunkfreiheit, noch der rechtfertigende oder entschuldigende Notstand können die Tat entschuldigen.

Printausgabe tv diskurs: 10. Jg., 2/2006 (Ausgabe 36), S. 96-99

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