Die Reform des § 131 StGB zwischen Jugendschutz und Zensurverbot

Matthias Heinze

Nach den jüngsten Gewalttaten von Emsdetten und Tessin wird der Ruf nach einer Verschärfung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen sogenannte „Killervideos“ bzw. „Killerspiele“ immer lauter. Der Beitrag untersucht neben den rechtlichen Hintergründen auch die tatsächlichen Auswirkungen einer möglichen Erweiterung des Regelungskomplexen um § 131 StGB im Hinblick auf Jugendschutz und Grundrechte Dritter.

Printausgabe tv diskurs: 11. Jg., 2/2007 (Ausgabe 40), S. 90-93

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