Die medienpädagogische Fachkraft – Chancen und Risiken

Friedhelm Güthoff, Peter Hansbauer

Am 20. April 2000 ist in Nordrhein-Westfalen die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung für die Bewilligung der Mitwirkung von Kindern (§ 6 JArbSchG) im Medien- und Kulturbereich in Kraft getreten (215 – 8413.4.3). Neu ist dabei insbesondere, dass eine Mitwirkung von Kindern bei Medien- und Kulturproduktionen auch an mehr als 30 Tagen im Jahr möglich ist, wenn eine "medienpädagogische Fachkraft" einbezogen wird. Dies gilt vergleichbar auch für den Einzelfall, insbesondere für Produktionen mit psychisch belastenden Inhalten. In diesen Fällen wird dann die Hinzuziehung einer medienpädagogischen Fachkraft Gegenstand der Bewilligung durch die zuständigen Ämter für Arbeitsschutz und damit zwingend für die Produktion.

Printausgabe tv diskurs: 5. Jg., 4/2001 (Ausgabe 18), S. 48-49

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