Die materiellen Verschärfungen des Jugendschutz­gesetzes (JuSchG) zum 1. Juli 2008

Reinhard Bestgen

Der Deutsche Bundestag hat die Bund-Länder-Gespräche zur Gesamtevaluierung des Jugendmedienschutzsystems auf der Grundlage der seit dem 30. Oktober 2007 vorliegenden umfassenden Analyse des Hans-Bredow-Instituts nicht abgewartet, sondern am 24. Juni 2008 das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den vorgeschlagenen materiellrechtlichen Änderungen und versucht, für die Prüfpraxis erste Hilfestellungen zu geben.

Printausgabe tv diskurs: 12. Jg., 4/2008 (Ausgabe 46), S. 78-81

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