Die Juristenkommission bei der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO)

Reinhard Bestgen

Die sog. Juristenkommission – kurz JK genannt – ist ähnlich wie die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO). Sie ist (anders als die FSK) rechtlich unselbstständig und – schon wegen ihres wesentlich kleineren Aufgabenfeldes – bei weitem nicht so bedeutend wie die FSK, die generell für die Alterskennzeichnungen von Filmen und anderen Bildträgern zuständig ist. Die JK besteht aus von der SPIO berufenen sachverständigen unabhängigen Juristinnen und Juristen, die über Erfahrungen im Jugendmedienschutz und über strafrechtliche Erfahrungen verfügen müssen. Die Kommission tagt in wechselnder Zusammensetzung jeweils mit 3 Juristen.

Printausgabe tv diskurs: 14. Jg., 1/2010 (Ausgabe 51), S. 74-77

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