Beschluss zum Persönlichkeitsrecht

Redaktion Recht

Erläutert wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichs vom 14.02.2005, – 1 BvR 240/04 – . Die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem eine Person erkennbar, ihr Aussehen für den Betrachter aber nicht erkennbar verändert ist, verletzt ihr Persönlichkeitsrecht.

Printausgabe tv diskurs: 9. Jg., 3/2005 (Ausgabe 33), S. 90-93

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