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Über Inhalt und Scheitern eines Abkommens

Andreas Bareiß

Urheberrecht galt lange Zeit als Rechtsgebiet, das ausschließlich für Künstler, Schriftsteller, Filmschaffende und andere Kreative praktische Bedeutung hatte. Mit der digitalen Revolution und der Verbreitung des Internets sind Fragen des Urheberrechts zu jedermanns Fragen geworden, die von einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Während die einen eine Anpassung des Urheberrechts an tatsächlich oder vermeintlich bestehende Bedürfnisse der digitalen Gesellschaft fordern und das Urheberrecht durch Einführung einer „Kulturflatrate“ zu beschränken suchen, setzten andere derartige Vorschläge mit einem Ruf nach Enteignung aller Kreativen gleich und fordern einen verschärften Schutz geistiger Schutzrechte – auch und gerade im digitalen Umfeld.

Printausgabe tv diskurs: 17. Jg., 1/2013 (Ausgabe 63), S. 94-97

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