Absicht oder Inszenierungsweise? Die Feststellung von Menschenwürdeverstößen im Fernsehen

Claudia Mikat

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien
19. Jg., 1/2015 (Ausgabe 71), S. 44-49

Menschenwürdeverletzungen sind im Fernsehen alltäglich. In Nachrichten und Dokumentationen wird über Misshandlungen, Folter und Tötungen berichtet, und für viele Genres des Fiktionalen sind Darstellungen von Morden oder der Zerstörung menschlicher Körper konstitutiv. Für die Feststellung eines medialen Menschenwürdeverstoßes, der immerhin ein Sendeverbot nach sich zieht, genügt allerdings nicht die Darstellung einer Würdeverletzung an sich. Das Geschehen muss in einer bestimmten Art und Weise dargestellt und kommentiert werden – eine Unbestimmtheit, die subjektiven Wertungen gewissen Raum lässt. Es verwundert daher nicht, dass es in Grenzfällen zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen kann. Einige Sendeverbote, die die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) erteilt hat, wurden von juristischen Gutachtern bestätigt, andere aufgehoben, wieder andere nicht weiter überprüft. In manchen Fällen hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) einen Verstoß gesehen, den die FSF nicht erkannt hat. Die Abwägungsprozesse in Einzelfällen schildert der folgende Beitrag.

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