60 Jahre Deutscher Presserat

Berufsethische Regeln für Live-Journalismus in der Diskussion

Vera Linß

Vera Linß ist Medienjournalistin und Moderatorin.

Ende 2016 feierte der Deutsche Presserat sein 60-jähriges Bestehen. Gegründet wurde er am 20. November 1956 von fünf Zeitungsverlegern und fünf Journalisten. Die Gründer wollten verhindern, dass ein von der Adenauer-Regierung geplantes Bundespressegesetz geschaffen würde. Vorbild des Deutschen Presserats ist der britische Press Council. Bis heute hat der Verein das politische Ziel, durch eine freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien staatliche Aufsichtsstellen über Zeitungen und Zeitschriften überflüssig zu machen.

Online seit 05.01.2017: https://mediendiskurs.online/beitrag/60-jahre-deutscher-presserat/

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2016 war für den Deutschen Presserat ein Jahr des Superlativs. Nie zuvor wurde so intensiv darüber diskutiert, wie sinnvoll die Handlungsorientierungen für Journalisten sind, die das Gremium in seinem Pressekodex formuliert. Dabei klingen die publizistischen Grundsätze, die der Verein aufgestellt hat, durchaus plausibel: „Wahrung der Menschenwürde“, „gründliche und faire Recherche“, „Trennung von redaktionellem Text und Werbung“, „Achtung der Intimsphäre“ und „Vermeidung unangemessener sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität“ sind einige der Richtlinien, nach denen Journalisten arbeiten sollen.

Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern

Manchmal aber erhalten solche Richtlinien durch veränderte Umstände eine völlig neue Brisanz. Und manchmal liegt dann die Tücke im Detail. Dieses Detail hieß im vergangenen Jahr: Ziffer 12, Absatz 1. Hier ist festgehalten, dass die Herkunft von Straftätern nur dann genannt werden soll, wenn es einen begründeten Sachbezug gibt, das heißt, wenn die Kenntnis der Herkunft wichtig ist, um die Zusammenhänge eines Vorgangs zu verstehen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Gruppe, der ein Straftäter angehört, nicht durch das Fehlverhalten einzelner Angehöriger im Ansehen herabgesetzt wird. Diese Richtlinie hatte nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16 in Köln einige Journalisten irritiert und zu einer breiten Debatte geführt. Glaubten sie doch, dass man gemäß der Richtlinie die Herkunft der Täter in Köln nicht nennen dürfe. Aus Sicht der Öffentlichkeit ein fataler Irrglaube. In den Wochen nach Köln erhielten die Medien nämlich nicht nur den Vorwurf, sie hätten zu spät berichtet. Auch die Herkunft der Täter hätten sie verschwiegen, hieß es, und somit der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthalten.

Im Kreuzfeuer der Kritik

In diesem Moment stand der Presserat unter medialem Dauerfeuer. Forderungen – von „Bild“ bis zu Regionalzeitungen –, die Ziffer 12.1. möge überarbeitet werden, lehnte das Plenum des Presserats aber nach eingehender Beratung im März letzten Jahres ab. Die Regelung sei sinnvoll. Sie müsse nur so angewendet werden, dass man im Einzelfall über die Nennung der Herkunft entscheide, so Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats, wie das Gremium offiziell heißt. Versprochen wurde allerdings, man werde den Redaktio­nen eine Handreichung als Unterstützung für die Entscheidung im Einzelfall geben. Dass ein solcher Leitfaden bislang immer noch nicht vorliegt, erklärt Manfred Protze, Sprecher des Presserats, damit, dass der Komplex sich als deutlich differenzierter herausgestellt habe, als vermutet.

Wie berichtet man über Straftäter, wenn sie Flüchtlinge sind oder einen Migrationshintergrund haben? Das ist nicht die einzige Frage, die sich plötzlich sehr konkret für den Presserat stellt – jetzt, da die Bedingungen für die journalistische Berichterstattung durch die massenhafte Zuwanderung nach Deutschland, aber auch durch die Digitalisierung komplett andere geworden sind. Hinzu kommen Amokläufe und Terroranschläge, über die zunehmend in Echtzeit berichtet wird. Wie schnell das danebengehen kann, bewies zuletzt ein Reporter der „Berliner Morgenpost“ während des Terroranschlags am 19. Dezember vergangenen Jahres in Berlin. Er war zufällig am Anschlagsort und hielt einfach mit dem Smartphone drauf. Das Springer-Blatt streamte die Bilder live – auch von Verletzten.

Debatte über Echtzeitjournalismus steht am Anfang

Solche journalistischen Grenzsituationen im Blick, hatte der Presserat seinen Festakt zum 60. Geburtstag am 1. Dezember 2016 in Berlin mit einer Podiumsdiskussion verbunden. „Brauchen wir neue berufsethische Regeln für Live-Journalismus?“ diskutierten neben Bundesinnenminister Thomas de Maizière Vertreter aus Medien und Wissenschaft. Deutlich wurde, dass es für die Echtzeitberichterstattung in Krisensituationen an einer klaren Strategie fehlt und die Debatte hier noch ganz am Anfang steht. Georg Mascolo etwa, Leiter des Rechercheverbunds NDR/WDR/Süddeutsche Zeitung, schlug vor, der Presserat solle auch für die Terrorberichterstattung eine „Handreichung“ an die Redaktionen als Hilfe für die Berichterstattung geben. Der Kommunikationswissenschaftler Otfried Jarren, Professor am Institut für Publizistik und Medienforschung an der Universität Zürich, forderte klare Begrifflichkeiten und Regeln, die auch für die sozialen Medien gelten sollen.

Die Onlinewelt hat der Presserat allerdings schon seit geraumer Zeit im Blick. Seit 2015 besteht der Grundsatz, dass das, was in der gedruckten Zeitung richtig ist, auch für deren Onlineausgabe gilt. Auch für redaktionelle Audio- und Videoveröffentlichungen auf Verlagsseiten – so sie eindeutig von den Verlagshäusern kommen – ist der Presserat zuständig. Gleiches gilt für Twitter und Facebook. Manfred Protze erklärt:

Soweit so genannte soziale Medien als Verbreitungskanal für redaktionell verantwortete Presseinhalte genutzt werden, ist der Presserat auch für diese Inhalte zuständig.

Und auch für Beiträge, die Nutzer zuliefern, soll sich die Presse verantwortlich fühlen. Sollten Inhalte gegen die Presseethik verstoßen, müssten diese von der Redaktion beseitigt werden, sobald sie davon Kenntnis erhält.

Richtschnur für alle Medien

Eigentlich ist der Deutsche Presserat für Printprodukte und deren Onlineableger zuständig. Heute wird der Verein getragen von den großen Verleger- und Journalistenverbänden. Seine Spruchpraxis hat aber mittlerweile Relevanz für alle, die hierzulande in den Medien journalistisch tätig sind. Der Pressekodex funktioniere als einigendes Band, sagt Presseratssprecher Manfred Protze. Das Regelwerk werde von allen Medien als Leitlinie akzeptiert und angewendet. Deshalb hören auch alle hin, wenn in der Öffentlichkeit über mutmaßliche Verstöße gegen den Kodex diskutiert wird. Und diese Debatte hört praktisch nie auf. Ganz logisch: Journalismus bedeute, ständig Abwägungsentscheidungen treffen zu müssen zwischen Vollständigkeit, Verständlichkeit, öffentlichem Interesse und Schutz der Privatheit, so Protze. Das könne auch mal zu Fehlern führen. Die Erkenntnis habe sich durchgesetzt, „dass Journalismus unvermeidbar eine in ethischer Hinsicht gefahrengeneigte Tätigkeit ist“.

Kein zahnloser Tiger

Die Zahl der Beschwerden, die beim Presserat eingingen, war denn auch in den letzten Jahren konstant hoch. Rund 1700 Eingaben erreichten das Gremium 2016. Auffällig viele Beschwerden habe es zur Berichterstattung über die Attentate in Nizza und Brüssel und den Amoklauf in München gegeben, so Edda Eick, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit. Über den Anschlag in Berlin am 19. Dezember habe man inzwischen 25 Beschwerden registriert. Kritisiert worden seien in allen Fällen die unangemessen sensationelle Berichterstattung und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Opfer. Diese seien zum Teil auf Fotos erkennbar gewesen oder namentlich genannt worden.

Auch wenn den Beschwerden nur selten Rügen folgen – 2016 sprach der Presserat gerade mal 33 Rügen aus – egal ist es keinem Medium, öffentlich getadelt zu werden. Zu groß kann der Imageschaden sein. Allein die hitzige Debatte über Ziffer 12 hat das deutlich gemacht. Manfred Protze sieht das als Beleg dafür, dass das Zerrbild vom „zahnlosen Tiger“, das die Wahrnehmung des Presserats in der Öffentlichkeit über Jahrzehnte mitbestimmt habe, als „tot gelte“.

Diskursive Methode

Was hinter den Kulissen – abseits der Öffentlichkeit – passiert, dürfte allerdings mindestens genauso wirkungsvoll sein. Denn dem Presserat geht es nicht darum, Verfehlungen ganz simpel zu bestrafen. Er will den Diskurs. Die „diskursive Methode“ nennt Manfred Protze das. Dahinter steht der Gedanke, dass Journalisten meistens nicht vorsätzlich gegen den Pressekodex verstoßen. Wenn eine Beschwerde kommt, kommuniziere man deshalb erst einmal mit der Redaktion, um die Beweggründe und die Umstände zu erfahren, in denen ein Bericht entstanden ist. Erst dann werde ein Urteil abgegeben. Aus Sicht von Protze ein Erfolg. Selbst die „Bild“-Zeitung würde die Entscheidungen des Presserats ernst nehmen. Und nicht nur die. Seine Erfahrung sei, dass sich die Redaktionen sehr intensiv und argumentativ mit den Beschwerden auseinandersetzen.